👉 Und was Du jetzt tun kannst
(in 10 Minuten)
Worum geht’s?
Das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, soll eigentlich dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen weniger diskriminiert und Barrieren abgebaut werden.
Nach jahrelangem Hin und Her und verschobenen Terminen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des BGG seit dem 11. Februar 2026 auf dem Weg in Bundestag und Bundesrat. Die Enttäuschung ist groß. Der Gesetzentwurf ist ein „Kniefall vor der Wirtschaft“ und „schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht die Diskriminierten“.
Die parlamentarische Beratung ist in vollem Gang. Genau jetzt ist der Moment, in dem zivilgesellschaftlicher Druck wirklich Wirkung entfalten kann. Wir brauchen Dich!
Auf dieser Seite findest Du kurz zusammengefasst die 8 wichtigsten Kritikpunkte, Forderungen und Quellen, damit Du selbst laut sein kannst.
1. Schicke Politikern eine Mail 📨
Dein*e Abgeordnete*r entscheidet mit über das Gesetz. Schreib direkt und persönlich. Kopiere den Text, ergänze deinen Namen und schicke ihn noch heute ab.
2. Poste auf Social Media 🫶
Teile Posts anderer oder nutze vorbereiteten Texte.
Kritikpunkte & Forderungen
1Unternehmen sollen weiter ohne Konsequenzen Barrieren aufrechterhalten dürfen.
Wenn Unternehmen keinen Bock auf Barrierefreiheit haben, gibt ihnen der Entwurf eine leichte Ausrede. Denn alle baulichen Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen gelten pauschal als „unzumutbare Belastung“. Barrierefreiheit wird so zum optionalen Extra statt zum verbindlichen Standard. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft.
Ohne Hintertüren! Und nicht erst 2045!
2Kein Geld für Opfer: Privatwirtschaft bekommt Freibrief für Diskriminierung!
Wer von der Privatwirtschaft benachteiligt wird, geht leer aus. Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen Unternehmen – Betroffene werden im Stich gelassen. Und selbst bei öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn wird die Entschädigung auf mickrige 1.000 Euro gedeckelt.
Sind Unternehmen nicht barrierefrei, müssen wir sie auf Schadensersatz und Entschädigung verklagen dürfen.
3Zahnloser Tiger:
Neues Gesetz hat keinen Biss!
Ohne echte Sanktionen wie Bußgelder bleibt die Reform wirkungslos. Oft kann nur auf „Feststellung“ geklagt werden, statt die Beseitigung von Barrieren juristisch zu erzwingen.
Es braucht Sanktionen und ein wirksames Verbandsklagerecht! Verbände müssen stellvertretend für Betroffene Unternehmen verklagen können.
4Viel zu knappe Fristen:
Wer zu spät kommt, verliert seine Rechte!
Betroffene haben nur vier Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Viel zu kurz, sagen Fachleute – besonders für Menschen mit Sprachbarrieren ist das eine unfaire Hürde.
Weg mit dem unnötigen Zeitdruck! 4 Monate Zeit zur Geltendmachung von Ansprüchen ist zu kurz. Diese Frist muss komplett gestrichen oder deutlich verlängert werden.
5Ohne Beweiserleichterung bleiben Opfer vor Gericht chancenlos!
Diskriminierung bis ins Letzte zu beweisen ist für Betroffene oft nur schwer möglich. Während Diskriminierungsopfer nach dem bewährten § 22 AGG lediglich Indizien vorlegen müssen, die eine Benachteiligung vermuten lassen (Glaubhaftmachung), verlangt der neue BGG-Entwurf den fast unmöglichen Vollbeweis. Ohne eine Beweiserleichterung / Beweislastumkehr läuft das Diskriminierungsverbot ins Leere.
Faire Chancen vor Gericht: Wir brauchen eine Beweiserleichterung im BGG! Das AGG macht es vor.
6Der Staat kann weiterhin Projekte finanzieren, die nicht barrierefrei sind.
Der Staat kann weiterhin mit Millionensummen an Steuergeldern Projekte finanzieren, die für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind.
Kein Euro ohne Barrierefreiheit!
Jedes öffentlich gefördertes Projekt muss barrierefrei sein!
7Unternehmen werden ohne Finanzhilfe im Regen stehen gelassen.
Es mangelt an flankierenden Programmen, die gezielt Anreize für die Privatwirtschaft schaffen, über das absolut notwendige Minimum an „individuellen Lösungen“ hinauszugehen.
Der Staat muss Förderprogramme auflegen, damit Barrierefreiheit nicht an den Kosten scheitert.
8Die Deutsche Welle darf nicht von Barrierefreiheit ausgenommen werden.
Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland. Als unabhängige Stimme prägt die DW nicht nur das Bild von Deutschland im Ausland, sondern ist in vielen Ländern Stimme von Freiheit und Demokratie. Auch für Menschen mit Behinderungen. Für sie muss das Programm barrierefrei zugänglich sein.
Die Ausnahme der DW ersatzlos streichen.
Der Gesetzentwurf
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BGG (Stand: 11.02.2026, PDF, 481kB)
