BGG-Reform schützt Diskriminierer 😤

👉 Und was Du jetzt tun kannst
(in 10 Minuten)

Worum geht’s?

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Staaten, Barrierefreiheit gesetzlich durchzusetzen. Auch in der Privatwirtschaft. Das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BGG, soll das in Deutschland eigentlich umsetzen und dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen weniger diskriminiert und Barrieren abgebaut werden.

Nach jahrelangem Hin und Her und verschobenen Terminen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des BGG seit dem 11. Februar 2026 auf dem Weg in Bundestag und Bundesrat. Die Enttäuschung ist groß. Der Gesetzentwurf ist ein „Kniefall vor der Wirtschaft“ und „schützt in erster Linie die Diskriminierer, nicht die Diskriminierten“.

Die parlamentarische Beratung ist in vollem Gang. Genau jetzt ist der Moment, in dem zivilgesellschaftlicher Druck wirklich Wirkung entfalten kann. Wir brauchen Dich!

Auf dieser Seite findest Du kurz zusammengefasst die 8 wichtigsten Kritikpunkte, Forderungen und Quellen, damit Du selbst laut sein kannst.

1. Unterzeichne die Petition ✍️

Hier geht’s zu meiner ersten eigenen Petition.
Mittlerweile haben über 53.000 Menschen unterschrieben!
Unterzeichne und teile: https://innn.it/bgg

2. Komme zu den Demos 🪧

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag am 16. April und des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai gibt es in Hamburg und Berlin Demos. Sei an unserer Seite dabei!

Berlin

Donnerstag, 16. April 2026, 9 Uhr – Platz der Republik (vor dem Bundestag)
Dienstag, 5. Mai 2026, 15:30 Uhr am Brandenburger Tor

Hamburg

Donnerstag, 16. April 2026, 15 Uhr – Kurt-Schuhmacher-Allee 10 (vor der SPD Parteizentrale)
Dienstag, 5. Mai 2026, 17 Uhr – St. Pauli, Arrivatipark (Beim Grünen Jäger 13)

3. Schicke Politikern eine Mail 📨

Dein*e Abgeordnete*r entscheidet mit über das Gesetz. Schreib direkt und persönlich. Über das Tool von Raúl Krauthausen geht das in einer Minute.

Kritikpunkte & Forderungen

Der Begriff „Angemessene Vorkehrungen“ stammt aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Aber dort ist es als eine Übergangslösung gedacht und nicht als Ersatz für echte Barrierefreiheit. Der BGG-Entwurf macht daraus eine Dauerlösung. Was das im Alltag heißt: Du stehst vor einer Stufe, einem unlesbaren Formular, einem Video ohne Untertitel – und musst jedes Mal selbst fragen, erklären, betteln. Ob jemand hilft, hängt davon ab, ob er gerade Lust hat. Strukturelle Probleme werden zur Privatangelegenheit. Immer wieder. Ein Leben lang.

Echte Barrierefreiheit auf struktureller Ebene statt angemessener Vorkehrungen auf individueller.

Wenn Unternehmen keinen Bock auf Barrierefreiheit haben, gibt ihnen der Entwurf eine leichte Ausrede. Denn alle baulichen Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen gelten pauschal als „unzumutbare Belastung“. Barrierefreiheit wird so zum optionalen Extra statt zum verbindlichen Standard. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft.
Ohne Hintertüren! Und nicht erst 2045!

Wer von der Privatwirtschaft benachteiligt wird, geht leer aus. Es gibt keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung gegen Unternehmen – Betroffene werden im Stich gelassen. Und selbst bei öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn wird die Entschädigung auf mickrige 1.000 Euro gedeckelt.

Sind Unternehmen nicht barrierefrei, müssen wir sie auf Schadensersatz und Entschädigung verklagen dürfen.

Ohne echte Sanktionen wie Bußgelder bleibt die Reform wirkungslos. Oft kann nur auf „Feststellung“ geklagt werden, statt die Beseitigung von Barrieren juristisch zu erzwingen.

Es braucht Sanktionen und ein wirksames Verbandsklagerecht! Verbände müssen stellvertretend für Betroffene Unternehmen verklagen können.

Betroffene haben nur vier Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Viel zu kurz, sagen Fachleute – besonders für Menschen mit Sprachbarrieren ist das eine unfaire Hürde.

Weg mit dem unnötigen Zeitdruck! 4 Monate Zeit zur Geltendmachung von Ansprüchen ist zu kurz. Diese Frist muss komplett gestrichen oder deutlich verlängert werden.

Diskriminierung bis ins Letzte zu beweisen ist für Betroffene oft nur schwer möglich. Während Diskriminierungsopfer nach dem bewährten § 22 AGG lediglich Indizien vorlegen müssen, die eine Benachteiligung vermuten lassen (Glaubhaftmachung), verlangt der neue BGG-Entwurf den fast unmöglichen Vollbeweis. Ohne eine Beweiserleichterung / Beweislastumkehr läuft das Diskriminierungsverbot ins Leere.

Faire Chancen vor Gericht: Wir brauchen eine Beweiserleichterung im BGG! Das AGG macht es vor.

Der Staat kann weiterhin mit Millionensummen an Steuergeldern Projekte finanzieren, die für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind.

Kein Euro ohne Barrierefreiheit!
Jedes öffentlich gefördertes Projekt muss barrierefrei sein!

Es mangelt an flankierenden Programmen, die gezielt Anreize für die Privatwirtschaft schaffen, über das absolut notwendige Minimum an „individuellen Lösungen“ hinauszugehen.

Der Staat muss Förderprogramme auflegen, damit Barrierefreiheit nicht an den Kosten scheitert.

Der Gesetzentwurf

Stellungnahmen zum Entwurf

  1. AbilityWatch
  2. Lebenshilfe e.V.
  3. Sozialhelden e.V .
  4. Senioren-Union der CDU
  5. Institut für Menschenrechte
  6. Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
  7. Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  8. Gastkommentar von Ottmar Miles-Paul in der taz
  9. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen